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  AGB

§ 1 Anwendbares Recht

Bei allen Aufträgen des Auftragnehmers, cartel x, für Werk- und Dienstleistungen aller Art gelten die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Abweichungen von diesen Bedingungen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung. Abweichende allgemeine Vertragsbedingungen des Auftraggebers sind unverbindlich, soweit der Auftragnehmer diese nicht schriftlich anerkennt oder sie den Auftragnehmer gegenüber seinen eigenen Auftragsbedingungen begünstigen. Die Auftragsbedingungen gelten stets in ihrer aktuellen Fassung. Ergänzend zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist das BGB anzuwenden. Im Übrigen ist ausschließlich deutsches Recht anwendbar.

Folgende Allgemeine Geschäfts-, Liefer- und Zahlungsbedingungen (AGB) sind Bestandteil aller Verträge mit cartel x, Inh. Gerd Bertram, Zeißstr 81, 22765 Hamburg. Abweichende AGB der Vertragspartner sind und werden nicht Vertragsbestandteil. Werden Nebenabsprachen bzw. besondere Abmachungen getroffen, dann sind sie nur verbindlich, wenn sie auch schriftlich bestätigt wurden.

Der Vertragspartner (Kunde) bestätigt, dass er mindestens 18 Jahre alt und voll geschäftsfähig ist. Ist er jünger, so ist die Zustimmung der Eltern notwendig.

Der im Folgenden verwendete Begriff für Ware erstreckt sich sowohl auf dingliche, als auch auf geistige oder in Form von Arbeit erbrachte Leistung.

 

§ 2 Wann ist ein Auftrag verbindlich

- bei vorliegender, von beiden Partnern unterschriebener Auftragsbestätigung

- bei Abgabe von Werbemitteln (für den Vertrieb)

- bei Abgabe von Druckdaten (für die Produktion)

 

§ 3 Lieferung und Versand

Der Auftraggeber hat auf seine Kosten und seine Gefahr die für die Ausführung des Auftrages erforderlichen Gegenstände und Unterlagen zum Erfüllungsort zu schaffen. Erfüllungsort ist der Sitz des Auftragnehmers.

Für die rechtzeitige Lieferung einwandfreier Druckunterlagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Sie müssen der technischen Anleitung entsprechen. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordern wir unverzüglich Ersatz.

Sind etwaige Mängel bei gelieferten Druckunterlagen nicht sofort erkennbar, so dass sie erst beim Druckvorgang bzw. nach Fertigstellung deutlich werden, trägt der Auftraggeber bei ungenügendem Druckergebnis die Verantwortung. Dasselbe gilt, wenn die Druckunterlagen ohne Ausdruck oder farbverbindlichen Proof geliefert werden.

Wir gewährleisten die übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten. Geringfügige Farbabweichungen von den Vorlagen können nicht reklamiert werden. Durch den Druck in Sammelformen sind sie unvermeidbar.

Der Auftraggeber hat bei unverschuldetem, ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder unvollständigem Druck Anspruch auf Zahlungsminderung oder einen einwandfreien Nachdruck, jedoch nur in dem Ausmaß, in dem der bestimmungsgemäße Zweck der Werbedrucksachen beeinträchtigt wurde. Reklamationen, welche die Produktion der Werbedrucksachen betreffen, müssen innerhalb von drei Arbeitstagen nach Erhalt der Ware, bzw. der Belegexemplare schriftlich geltend gemacht werden. Dies gilt auch für Einzelschaltungen im Rahmen von langfristigen Aufträgen.

Wenn Nachbesserung oder Ersatz nicht möglich oder endgültig fehlgeschlagen sind, so kann der Auftraggeber Preisminderung oder Stornierung des Vertrages verlangen. Gleiches gilt bei unzumutbarer Verzögerung der Nachbesserung oder Ersatzleistung. Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers gegen uns und unsere Partnerunternehmen sind ausgeschlossen.

Dies schließt Schadenersatzansprüche (vertraglich und außervertraglich) wegen unmittelbarer und mittelbarer Schäden (z.B. entgangenem Gewinn, ausgebliebener Einsparung, Schaden aus Ansprüchen Dritter gegen den Auftraggeber usw.) ein.

Der Versand von Waren erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers per Post oder Spedition. Versicherungen gegen Schaden aller Art werden nur auf ausdrücklichen Wunsch des Käufers unter Berechnung verausgabter Beträge vorgenommen.

Für den Versand wird ein Versandkostenbeitrag berechnet.

 

§ 4 Ausführung der Leistungen

Sind Mängel, insbesondere der Druckvorlagen bei dieser Prüfung nicht erkennbar und werden erst beim Druckvorgang deutlich, haftet der Auftragnehmer hierfür nicht, insbesondere stehen dem Auftraggeber keine Gewährleistungsansprüche zu. Den Auftragnehmer trifft keine Haftung, sofern er rechtzeitig Bedenken gegen die ihm vom Auftraggeber oder Dritten vorgeschriebenen Materialien oder gegen die Art der Ausführung oder Planung vorgebracht hat. Seine Haftung wird dadurch beschränkt oder ausgeschlossen, dass die von ihm vorgelegten Unterlagen zur Durchführung von Leistungen von dem Auftraggeber oder Dritten geprüft oder genehmigt sind.

Die Druckunterlagen werden nur auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers auf dem von ihm bestimmten Versandweg zurückgesandt. Die Kosten und das Risiko trägt hierbei der Auftraggeber. Unsere Aufbewahrungspflicht endet zwei Wochen nach Ablauf des Auftrags. Der Auftragnehmer ist berechtigt, zu Dokumentationszwecken Kopien dieser Unterlagen zu fertigen und zu behalten.

Wir behalten uns vor, Aufträge wegen ihres Inhaltes, der Herkunft, der technischen Form oder aus Termingründen abzulehnen.

Der Auftraggeber kann den Auftrag bis vor Druckunterlagenschluss ohne Angabe von Gründen zurückziehen. Bei reinen Distributionsaufträgen ist eine Stornierung des Auftrags zwei Tage vor Beginn der Belegung möglich. Gebühren werden in beiden Fällen nicht fällig. Werden die oben genannten Fristen nicht eingehalten, ist eine Stornogebühr in Höhe von 50 % des Auftragswertes für maximal die ersten vier Kalenderwochen ab dem gebuchten Belegungs- bzw. Teilbelegungsbeginn fällig, zzgl. der Herstellungskosten für bereits produzierte Werbedrucksachen.

Der Auftraggeber verpflichtet sich die schon gelieferten bzw. schon produzierten Werbemittel innerhalb von drei Werktagen bei cartel x abzuholen. Geschieht dies nicht, werden die Werbemittel kostenpflichtig entsorgt. Es wird außerdem eine Bearbeitungsgebühr von 20 Euro fällig.

Wir bemühen uns nach bestem Ermessen und unter Berücksichtigung konzeptioneller Überlegungen um eine größtmögliche Verbreitung der Werbedrucksachen. Sie werden in den Kerntouren mindestens einmal pro Woche verteilt. Die Verteilungshäufigkeit innerhalb einer Woche und die Menge der Werbedrucksachen pro Stelle und Verteilungstermin sind nach unseren Erfahrungswerten dem Entnahmeverhalten des Publikums an der jeweiligen Stelle angepasst. Der Vertrieb findet nach Ermessen displaygestützt oder in freier Auslage statt. Nicht abgegriffene bzw. übrig gebliebene Medien werden nach Ende des Auftages kostenfrei entsorgt.

 

§ 5 Nutzungsrecht

cartel x ist, soweit nichts anderes vereinbart wurde, zeitlich unbegrenzt berechtigt, die Werbedrucksache zu eigenen Werbezwecken abzubilden.

 

§ 6 Rechtmäßigkeit

Der Auftraggeber versichert diesbezüglich, dass er i.S.d. UrhG zur Übertragung dieser Nutzungsrechte berechtigt ist.

Der Auftraggeber haftet allein, wenn durch die Ausführung seines Auftrages Rechte, insbesondere Urheberrechte Dritter oder geltendes Recht, verletzt werden. Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung freizustellen.

 

§ 7 Mängel

Reklamationen, die den Vertrieb der Werbedrucksachen betreffen, müssen nach Feststellung der etwaigen Unregelmäßigkeiten am darauffolgenden Arbeitstag schriftlich geltend gemacht werden.

Erhebt der Auftraggeber nicht innerhalb von drei Tagen nach Empfang der Leistungen schriftlich Mängelrügen, gelten die Leistungen als abgenommen.

 

§ 8 Gewährleistung

Der Auftragnehmer hat grundsätzlich das Recht zur Nachbesserung. Erst wenn die Nachbesserung innerhalb angemessener Zeit zweimal fehlschlägt, stehen dem Auftraggeber die gesetzlichen Gewährleistungsrechte zu. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, Mängel während der Erbringung seiner Leistungen innerhalb angemessener Zeit nach Kenntnisnahme zu beseitigen.

 

Gewährleistung

Mängelrügen, die offensichtliche Mängel betreffen, sind innerhalb von fünf Tagen nach Empfang der Ware schriftlich unter Angabe der behaupteten Mängel bei uns anzuzeigen. Nach Fristablauf gilt die Ware als vertragsgemäß geliefert.

Haben wir mangelhaft geliefert, so können wir binnen eines Monats nach Zugang der Mängelrüge durch Lieferung mangelfreier Ware Ersatz leisten. Solange sind die Ansprüche des Käufers auf Wandelung, Minderung oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung ausgeschlossen.

 

§ 9 Zahlungen

Erfolgen Zahlungen nicht rechtzeitig, schuldet der Auftraggeber Verzugszinsen in Höhe von 10 %. Der Auftragnehmer ist berechtigt, für jede Mahnung Pauschalkosten in Höhe von 10 Euro zu berechnen.

Ist Teilzahlung vereinbart, so wird der gesamte Restbetrag zur sofortigen Zahlung fällig, sobald der Auftraggeber mit zwei Raten ganz oder teilweise in Verzug ist. Bei verspäteter Zahlung oder Stundung sind wir berechtigt, Zinsen zu verlangen. Als Zinssatz wird der aktuelle Diskontsatz der Bundesbank mit einem 4-prozentigen Aufschlag festgelegt. Die Geltendmachung eines größeren tatsächlichen Verzugschadens behalten wir uns vor. Für jede Mahnung wird eine pauschale Bearbeitungsgebühr von 10 Euro vereinbart.

Alle in den Preislisten aufgeführten Preise sind Nettopreise. Während der Auftragsabwicklung anfallende Zusatzkosten, insbesondere für Fremdleistungen (z.B. außerordentliche Fracht-, Litho- und Bearbeitungskosten sowie Gebühren), werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.

Gerät der Käufer mit der Zahlung in Verzug, werden sämtliche offene Rechnungen sofort fällig. Zahlungsverzug berechtigt uns für seine Dauer zur Zurückhaltung aller Leistungen. Nach Kaufabschluss auftretender Zahlungsverzug aus früheren Leistungen oder Vollstreckungsmaßnahmen jeder Art gegen den Käufer lassen in jedem Fall alle Ansprüche aus jüngeren Lieferungen sofort fällig werden und berechtigen uns daneben zum sofortigen Rücktritt.

 

Kreditschutz

Ist die Kreditwürdigkeit des Käufers zweifelhaft, so können wir vom Vertrag zurücktreten oder die Erfüllung unserer Verpflichtung von einer Vorauszahlung oder einer Sicherheitsleistung abhängig machen.

Die Kreditwürdigkeit ist zweifelhaft, wenn:

* der Käufer in den letzten drei Jahren vor der Auftragserteilung die eidesstattliche Versicherung abgegeben hat,

* in den letzten drei Jahren vor der Auftragserteilung ein Konkurseröffnungsantrag über sein Vermögen mangels Masse abgewiesen wurde,

* ein allgemeines Veräußerungsverbot gegen ihn erlassen wird,

* der Käufer selbst erklärt, er könne nicht zahlen,

* die Kreditauskunft einer Bank oder Auskunftei negativ ist.

Etwaige bestehende Forderungen aus schon erfolgten Lieferungen werden bei Zweifeln an der Kreditwürdigkeit des Käufers sofort fällig, auch wenn andere Zahlungsvereinbarungen getroffen wurden.

 

§ 10 Sonstiges

Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein, wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht betroffen.

Rechtsverbindliche Erklärungen uns gegenüber bedürfen der Schriftform.

Erfüllungsort für die Zahlungen des Auftraggebers sowie unsere Lieferungen und Leistungen ist Sitz unserer Firma. Leistungen beim Auftraggeber sind hiervon ausgenommen.

Gerichtsstand, auch für Wechsel und Schecksachen, soweit der Auftraggeber Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts, Träger eines öffentlich-rechtlichen Sondervermögens ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, ist Sitz unserer Firma.

Für die Gewährleistungsbedingungen und die gesamte Rechtsbeziehung zwischen Verkäufer und Käufer, gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollten einzelne Formulierungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, ist der Vertrag so auszulegen, dass der mit der betreffenden Formulierung verfolgte Zweck erreicht wird. Die Wirksamkeit der übrigen Vereinbarungen der AGB wird hiervon nicht berührt.

 

Stand: 01.08.2008, cartel x promotion GmbH & CO. KG